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      Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit VARDSKATT

      ZUS, JPK_VAT, PIT und CIT-Meldungen

      Abrechnungen mit dem Finanzamt und der Sozialversicherungsanstalt

      Steuer- und Sozialversicherungserklärungen

      Bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit ist der Unternehmer verpflichtet, Erklärungen abzugeben, in denen er die in den Rechtsvorschriften genannten Daten angibt. Die Erklärungen betreffen in der Regel Steuer- oder Sozialversicherungsfragen – der Unternehmer muss unter anderem die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage und der Steuerschulden angeben oder die Höhe bestimmter Beiträge nennen. Aus der Sicht des Unternehmers ist es sehr wichtig, die Erklärungen korrekt auszufüllen und fristgerecht einzureichen – andernfalls drohen dem Unternehmer empfindliche Sanktionen. In der Praxis kann die Erledigung dieser Formalitäten umständlich, beschwerlich und zeitaufwändig sein. Bei VARDSKATT beschäftigen wir uns mit der Erstellung von ZUS-Erklärungen und Steuererklärungen. Nutzung unserer Dienstleistungen in Poznań können Sie auf einen individuellen Ansatz und moderne Buchhaltungslösungen zählen.

      Kein Stress und keine Unsicherheit

      Ausfüllen und Übermittlung der Erklärungen
      an die zuständigen Behörden

      Wenn ein Unternehmer auf dem Markt tätig ist, geht er nicht nur Beziehungen zu seinen Geschäftspartnern ein, sondern auch zu den Behörden der öffentlichen Verwaltung. Ausdruck dieser Beziehungen sind die verpflichtenden Erklärungen, die so genannten Anmeldungen.

      Wenn wir über Erklärungen sprechen, meinen wir in der Regel die so genannten „Deklarationen“. Steuererklärungen. Solche Dokumente sind Erklärungen, die zum Zweck der Steuerabrechnung abgegeben werden, sowie Erklärungen, Listen, Auszüge, Berichte oder Informationen, die Steuerzahler, Zahler und Steuereinnehmer offenlegen müssen. Dazu gehören insbesondere PIT-Erklärungen oder JPK_VAT. Der Unternehmer ist auch verpflichtet, JPK_VAT einzureichen. Der Unternehmer ist auch verpflichtet, die ZUS-Meldungen, z. B. ZUS DRA oder ZUS RCA, die die Höhe der gezahlten Beiträge und Leistungen angeben.

      Umsetzung der Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage von Erklärungen können für den Händler Schwierigkeiten mit sich bringen. Diese sind vor allem auf die Vielzahl der gegenüber den Behörden abgegebenen Erklärungen und die Unbeständigkeit der Vorschriften zurückzuführen. Um den Anforderungen der Gesetzgebung gerecht zu werden, sollte der Unternehmer sein Wissen über die Änderungen der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die Entscheidungspraxis der Behörden auf dem neuesten Stand halten. Dies ist natürlich nicht möglich – der Unternehmer muss sich in erster Linie auf die Erreichung der Unternehmensziele konzentrieren.

      Im Rahmen unserer Zusammenarbeit bieten wir die folgenden Tätigkeiten zur Vorbereitung und Abgabe von Erklärungen an:

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      Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen

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      Berechnung der ZUS-Pflichtbeiträge

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      Kontrolle und Information der ZUS über Krankmeldungen

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      Erstellung von ZUS DRA- oder ZUS RCA-Erklärungen

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      Berechnung der Ausgangsumsatzsteuer

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      Erstellung und Versand von JPK_VAT-Erklärungen

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      Erstellung der jährlichen PIT- und CIT-Erklärung

      KONTAKT:

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      Das zeichnet uns aus

      Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns

      Sicherheit

      Wir bieten Schutz und Vertretung vor dem Finanzamt und der Sozialversicherung und garantieren eine zuverlässige Buchführung Ihres Unternehmens.

      Wirtschaftliche Beratung

      Wir schlagen Ihnen die besten Steuerlösungen für Ihr Unternehmen vor und garantieren eine Kostenoptimierung.

      Online-Buchhaltung

      Sie erhalten Zugriff auf das Kundenpanel, mit dem Sie Rechnungen ausstellen und archivieren können, sowie auf das HR-Modul und viele andere Funktionen.

      Personalisierte Preise

      Der Preis der Dienstleistungen wird individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten Ihres Unternehmens zugeschnitten, um die höchste Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.

      Spezialisiertes Personal

      Buchhalter mit 30 Jahren Erfahrung stehen Ihnen zur Verfügung. Durch regelmäßige Schulungen und ständige Wissensaktualisierungen sind wir allen anderen immer einen Schritt voraus.

      Einzelkaufmann

      Verwaltung von Personalangelegenheiten

      Buchhaltung für Unternehmen

       

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